European Defence Compliance

Sicherheits­rahmenwerke für Verteidigungs­unternehmen in Europa.

Europäische Sicherheitsanforderungen im Verteidigungsbereich werden nicht durch eine einzelne Zertifizierung definiert. Sie verbinden Cybersicherheit, den Schutz von Verschlusssachen, Qualitätssicherung, Produktsicherheit, Exportkontrolle und kundenspezifische vertragliche Pflichten. Diese Seite ordnet ein, welche davon wann greifen.

Welche Rahmenwerke greifen, hängt von Rechtsraum, Vertrag, Geheimhaltungsgrad und Produktumfang ab. Dieser Inhalt dient der Information und ist keine Rechtsberatung.

§ 1Anwendbarkeit

Ein gestuftes Anforderungs­modell.

Ein europäisches Gegenstück zu CMMC gibt es nicht. Statt einer einzelnen Zertifizierung ist zu prüfen, welche Ebenen zusammentreffen und welche nicht.

Rechtsraum

Nationale Regelungen gelten dort, wo die Gesellschaft ansässig ist und ihre Tätigkeiten stattfinden.

Kunde und Vertrag

Verteidigungsministerien, Generalunternehmer sowie NATO- und EU-Programme können vertragliche Kontrollen vorgeben.

Geheimhaltungsgrad

Nationale Verschlusssachen, NATO-Verschlusssachen und EUCI verlangen jeweils zusätzliche Schutzvorkehrungen.

Produktweg

Rein militärische, Dual-Use- und kommerzielle digitale Produkte können regulatorisch unterschiedlich behandelt werden.

Lieferkette

Anforderungen werden üblicherweise an Lieferanten und Unterauftragnehmer weitergereicht.

Grenzüberschreitung

Hosting, Fernwartung, Quellcode und technische Unterlagen können Exportkontroll- und Datentransferpflichten auslösen.

§ 2Überblick

Rahmenwerke auf einen Blick.

Keines dieser Rahmenwerke gilt automatisch für jedes Unternehmen. Die Übersicht zeigt, wodurch die Anwendbarkeit jeweils ausgelöst wird.

Rahmenwerke auf einen Blick
RahmenwerkKategorieWann es relevant wirdSchwerpunkteAuslöser
ISO/IEC 27001Informationssicherheits-ManagementGrundlage für die meisten Zulieferer der Verteidigungsindustrie und häufig von Kunden gefordert.ISMS-Governance, Risikomanagement, Zugriffssteuerung, Lieferantensicherheit, Incident Response und kontinuierliche Verbesserung.Basis
NATO AQAPQualitätssicherung im VerteidigungsbereichNATO-Beschaffung oder Verträge, in denen AQAP-Anforderungen über Kunde oder Generalunternehmer eingebunden sind.Entwicklungs- und Fertigungssicherung, Konfigurationssteuerung, Rückverfolgbarkeit, Lieferantensicherung und Qualitätsaufzeichnungen.Vertraglich
NATO-Verschluss­sachenGeheim- und IndustrieschutzVerträge, bei denen NATO-Verschlusssachen verarbeitet werden.Personelle und materielle Sicherheit, Kenntnis nur wenn nötig, geschützte Umgebungen, sichere Kommunikation und Kontrollen bei Unterauftragnehmern.Geheimhaltung
EU-Verschluss­sachen (EUCI)Sicherheit in EU-ProgrammenVerträge mit EU-Institutionen und Verteidigungsprogramme, einschließlich Vorhaben des Europäischen Verteidigungsfonds, sofern Sicherheitsanforderungen gelten.Umgang mit EU-Verschlusssachen, programmspezifische Sicherheitsvorgaben sowie personelle, physische und Informationssicherheit.Programm
NIS2 und nationale UmsetzungCybersicherheitsregulierungAbhängig von nationaler Umsetzung, Einrichtungsart, Tätigkeiten und einschlägigen Ausnahmen für Verteidigung und nationale Sicherheit.Cyber-Risikomanagement, Verantwortlichkeit der Leitung, Lieferkettensicherheit, Umgang mit Vorfällen und Resilienz.Rechtsraum
EU Cyber Resilience Act (CRA)Produkt-CybersicherheitDigitale Hardware- oder Softwareprodukte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden; Ausnahmen für rein militärische Produkte sind getrennt von Dual-Use- und kommerziellen Produkten zu prüfen.Security by Design, Schwachstellenmanagement, Supportzeitraum, technische Dokumentation sowie Meldepflichten zu Vorfällen und Schwachstellen.Produkt
DSGVODatenschutzPersonenbezogene Daten in Personal-, Lieferanten-, Kunden-, Telemetrie-, Test- und Betriebsprozessen.Verarbeitung personenbezogener Daten, Privacy by Design, Auftragsverarbeitung, Umgang mit Datenpannen und internationale Übermittlungen.Querschnitt
Exportkontrolle und SanktionenKontrollierte Technologie und AußenwirtschaftGrenzüberschreitende Weitergabe kontrollierter Güter, Software, Quellcode, Kryptografie, technischer Unterlagen, Fernwartung und Know-how.Einstufung, Genehmigungen, Prüfung von Endverwendung und Endverwender, Sanktionsprüfung und Transfer kontrollierter technischer Unterlagen.Grenzüberschreitend
§ 3Deutschland

Zusätzliche Anforderungen in Deutschland.

  • BSI IT-GrundschutzEin detaillierter deutscher Sicherheitsstandard, der ISO 27001 durch strukturierte Sicherheitskonzepte, Schutzbedarfsfeststellung und Risikobehandlung ergänzen kann.
  • VS-NfDArbeiten mit Bezug zu VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH können kontrollierte Handhabungsprozesse, Zugriff nach Kenntnis nur wenn nötig, abgesicherte IT-Umgebungen und vertragliche Anforderungen erfordern, die an Unterauftragnehmer weitergegeben werden.
  • Geheimschutz in der WirtschaftVerteidigungsbezogene Tätigkeiten in Deutschland können personelle, materielle, organisatorische und informationstechnische Sicherheitsanforderungen im Rahmen des nationalen Geheimschutzes umfassen.

Die konkret geltenden Bedingungen sind mit dem Auftraggeber und der zuständigen nationalen Behörde zu klären, bevor Verschlusssachen verarbeitet werden.

§ 4Vorgehen

Wie sich die Anforderungen bestimmen lassen.

  1. Organisation und Tätigkeitsländer bestimmen.
  2. Pflichten aus Kunde, Vertrag und Programm sichten.
  3. Geheimhaltungsregime und Handhabungsanforderungen klären.
  4. Produkte als rein militärisch, Dual-Use oder kommerziell einordnen.
  5. Lieferkette, Hosting und grenzüberschreitende Leistungserbringung bewerten.
  6. Anwendbare Kontrollen, Nachweise und Maßnahmen zuordnen.

Ein belastbares Compliance-Programm im Verteidigungsbereich ordnet jede Anforderung einem Vertrag, einer Systemgrenze, einem Verantwortlichen und einem prüffähigen Nachweis zu.

§ 5Basis

Wie eine belastbare Grundlage aussieht.

Organisation und Technik

  • Governance und ISMS
  • Werte- und Informationsklassifizierung
  • Identitäten, Endpunkte und Netzwerksicherheit
  • Sichere Softwareentwicklung und Konfigurationssteuerung
  • Schwachstellenmanagement und Incident Response

Lieferkette und Nachweise

  • Absicherung von Lieferanten und Unterauftragnehmern
  • Betriebskontinuität und Resilienz
  • Qualitätssicherung und technische Rückverfolgbarkeit
  • Umgang mit Verschlusssachen, soweit erforderlich
  • Exportkontrolle und Datenschutz-Governance

Die Kontrollen werden strenger, sobald Verschlusssachen, zugangsbeschränkte Programme, kritische Systeme oder grenzüberschreitende kontrollierte Technologie im Spiel sind.

§ 6Kontakt

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